Fahrkarten können bei der Schulanmeldung direkt im Sekretariat beantragt werden.
Sollen Änderungen an der bisherigen Fahrkarte vorgenommen werden (z.B. Änderung Wohnanschrift, Änderung Bankverbindung), kann dies ebenfalls im Sekretariat beantragt werden.
Eigenanteil
Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach der Schülerbeförderungskostensatzung (SBKS) des Landkreises Biberach. Wird eine Schule besucht, die tariflich weiter entfernt liegt als die nächstgelegene öffentliche Schule desselben Schultyps, erhöht sich ggf. der Eigenanteil.
Der Eigenanteil wird im Lastschriftverfahren bis zum 15. des laufenden Monats von Ihrem Girokonto eingezogen.
Der Eigenanteil ist für maximal zwei Kinder einer Familie zu entrichten und zwar für die Kinder mit dem höchsten Eigenanteil.
Außerdem kann der Eigenanteil erlassen werden bei Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II oder Leistungen der sozialen Grundsicherung nach dem SGB XII.
Entsprechende Anträge sind für jedes Schuljahr erneut zu stellen.
Für nachträglich eingereichte Anträge ist rückwirkend keine Befreiung möglich.
Rückgabe von Schülermonatskarten
Wird die Schülermonatskarte für einen Monat nicht benötigt, können Sie diese bis zum aufgedruckten Rückgabedatum an das Schulsekretariat zurückgeben. Bei rechtzeitiger Rückgabe wird für den entsprechenden Monat kein Eigenanteil abgebucht.
Sie sind außerdem verpflichtet die Abrechnungsstelle bzw. das Landratsamt zu informieren, wenn Sie von der Zahlung des Eigenanteils befreit sind und eine Schülermonatskarte aus Ihrer Familie zurückgegeben wird.
Verlust einer Schülermonatskarte
Bei Verlust einer Schülermonatskarte kann beim Schulsekretariat gegen eine Gebühr von € 10,00 eine Ersatzkarte angefordert werden, für zwei oder mehr Ersatzkarten beträgt die Gebühr € 20,00.
Umzug oder Schulwechsel
Ziehen Sie innerhalb eines Schuljahres um, sind die nichtmehr benötigten Schülermonatskarten beim Schulsekretariat unverzüglich abzugeben, zeitgleich muss ein Änderungsantrag mit neuer Anschrift ausgefüllt werden.
Bei einem Schulwechsel sind die nicht mehr benötigten Schülermonatskarten ebenfalls beim Schulsekretariat abzugeben. Allerdings muss beim neuen Schulsekretariat ein Neuantrag gestellt werden.